01.06.2025 - Verhinderungspflege soll ab Juli 2025 einfacher werden durch klare Regeln, flexible Budgets und Bürokratieabbau. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung dann einen Kostenteil für die Ersatzpflege z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Beantragung soll nun deutlich einfacher werden. Ebenso ist eine längere Inanspruchnahme von 8 statt bisher 6 Wochen dann möglich.
Weiterlesen17.02.2025 - In einer Seniorenresidenz in Rheda-Wiedenbrück kommt bereits eine KI zum Einsatz. Dabei erfolgt z. B. die Dokumentation über Spracherkennung und zentraler Speicherung der Daten für alle beteiligten Pflegefachkräfte. Dadurch sei eine Zeitersparnis möglich und auch die Fehlerquote gesunken.
Weiterlesen09.12.2024 - Wann und welchem Umfang Kinder verpflichtet sind, sich an den Pflegeleistungen ihrer Eltern zu beteiligen, wird über den sogenannten Elternunterhalt geregelt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Seit 2020 gilt hier das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe. Wichtige Kriterien sind dabei das Jahresbruttoeinkommen des Kindes, das bereinigte Nettoeinkommen und der Selbstbehalt.
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